Strafrecht

Konsequente Verteidigung und engagierte Interessenvertretung

 

Das Strafrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten strafbar ist und welche Sanktionen drohen. Bereits ein Ermittlungsverfahren stellt für Betroffene eine erhebliche persönliche und berufliche Belastung dar. In dieser Situation ist eine frühzeitige, strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend, um Rechte zu wahren und Verfahrensrisiken zu minimieren.

 

Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung

Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden an – sei es bei einer Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder dem Vorwurf einer Straftat. Nach Akteneinsicht entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen engagiert gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Ziel ist stets die bestmögliche Verfahrensbeendigung, etwa durch Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.

 

Kernbereiche des Strafrechts

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und beraten ebenso zu strafrechtlichen Risiken im unternehmerischen Kontext.

 

Jugendstrafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Jugendstrafrecht – einem Bereich, der uns seit jeher besonders am Herzen liegt. Im Mittelpunkt stehen hier nicht Strafe und Sanktion, sondern der Erziehungsgedanke und die Entwicklungsperspektive des jungen Menschen. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, sinnvolle erzieherische Maßnahmen zu fördern und belastende Folgen für die schulische und berufliche Zukunft so weit wie möglich zu vermeiden.

 

Opferschutz und Nebenklage

Neben der Strafverteidigung vertreten wir auch die Interessen von Geschädigten im Strafverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Opferrechten, etwa im Rahmen einer Nebenklage oder bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

 


 

Im Strafrecht zählt jede Entscheidung. Wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz, Diskretion und Nachdruck zur Seite – vom Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht:

Christian Rebbert

Rechtsanwalt & Strafverteidiger