Notariat

Was tut eigentlich ein Notar

Der Notar als neutrales öffentlich bestellte Amt

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Feststellung von Tatsachen. Damit gemeint ist unter anderem die Beglaubigung von Schriftstücken aller Art.

Bei dieser Tätigkeit ist der Notar ein unabhängiges Organ. Das heißt er steht weder im Lager der einen noch der anderen Partei eines Vertrages, sondern berät und informiert beide Parteien über die Tragweite und die Folgen des beabsichtigten Vertrages.

Mit unserem Notar Herrn Jörg Ferkinghoff haben Sie daher immer einen kompetenten und objektiven Ansprechpartner in allen notariellen Fragestellungen

"Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt."

§ 1 Bundesnotarordnung

Eine Auswahl unserer notariellen Leistungen

Fragen Sie uns alles, jederzeit