Erste Hilfe

Schnelle Erreichbarkeit und kurze Reaktionszeiten sind für unsere Kanzlei selbstverständlich. Nichtsdestotrotz kann es je nach Situation einmal einen kurzen Zeitraum dauern bis wir uns mit Ihrer Angelegenheit beschäftigen und Sie beraten können.

Da wir wissen, wie belastend rechtliche Probleme für Sie als Betroffenen, insbesondere im Strafrecht sein können, finden Sie an dieser Stelle ein paar Tipps und Hinweise als eine Art Erste Hilfe, wie Sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollten, bis eine anwaltliche Beratung möglich ist. Insbesondere im Strafrecht können dadurch schon die ersten Weichen für das Ermittlungsverfahren gestellt werden.

Zivilrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Was gilt es nun zu tun? Zunächst möchte ich Ihnen zwei Alternativen aufzeigen, welche Sie auf keinen Fall in Erwägung ziehen sollten. Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. In den meisten Fällen wird der Abmahnende dies als Steilvorlage nutzen und nach Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken. Diese, sofern möglich, abzuwehren ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Sollte die Abmahnung berechtigt gewesen sein, hätten Sie in diesem Fall die weiteren Kosten zu tragen. Auch sollten Sie nicht blind und mit vorauseilendem Gehorsam jegliche Erklärung, welche Ihnen der Abmahnende vorgibt, unterschreiben. Diese vorformulierten Unterlassungserklärungen können eine Vielzahl von Fallstricken enthalten und führen nicht selten zu einer erheblichen Haftungsausdehnung.

Vielmehr möchte ich Ihnen raten, einen, auf das Gebiet der jeweiligen Abmahnung spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich professionellen Rat zu holen. Hier ist dann zu prüfen, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, also ob generell überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt, oder ob die Abmahnung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist. Auch die von dem Abmahnenden angesetzten Streitwerte und die damit einhergehenden Gebühren können überhöht sein. All dies muss für den konkreten Einzelfall geprüft werden.

Sie haben Post vom Amtsgericht erhalten? In dem gelben Briefumschlag befindet sich ein großer Zettel auf dem Mahnbescheid steht? Dann bleibt Ihnen nicht viel Zeit zu handeln. Ein Mahnbescheid kann der erste Schritt auf dem Weg zu einem vollstreckbaren Titel sein.

Ab der Zustellung des Mahnbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit um gegen diesen Widerspruch einzulegen. Dazu können Sie das beiliegende Formular verwenden oder sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.

Vergeht die zwei Wochen Frist, ohne dass dem Mahnbescheid widersprochen wurde, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Ein fast identisches Stück Papier mit einschneidender Wirkung. Wird gegen diesen Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von weiteren zwei Wochen Einspruch eingelegt wird der Bescheid rechtskräftig. Der Gläubiger hat dann einen vollstreckbaren Titel (wie ein Urteil) gegen Sie in der Hand und kann Ihnen z.B. den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken oder Ihr Konto pfänden.

Nach dem Einspruch geht die Angelegenheit dann auf Wunsch des Gläubigers vor das zuständige Gericht zu Verhandlung. Der Beschluss ist allerdings weiterhin vollstreckbar. Um das zu verhindern müssen noch weitere Anträge gestellt werden.

tl;dr: Frist zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid zwei Wochen. Danach noch einmal Frist von zwei Wochen für Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid. Danach ist die Forderung vollstreckbar.

Strafrecht

Sie haben Post von der Polizei erhalten. Man lädt Sie zu einem Anhörungstermin ein, weil gegen Sie wegen des Verdachtes einer Straftat ermittelt wird. Wie sollten Sie darauf reagieren?

Der erste und wichtigste Rat den ich Ihnen geben kann, ist das Schreiben als das zu nehmen was es ist: ein Einladung. Nicht mehr und nicht weniger. Und eine Einladung kann man auch ausschlagen. Und genau das sollten Sie tun.

Für Sie ist zunächst einmal wichtig, dass Sie sich klar machen, dass Sie, als Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht verpflichtet sind eine Aussage zu machen. Also sind Sie auch nicht verpflichtet zu einem solchen Termin zu gehen. Generell ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie, in einem solchen Termin etwas für Sie nachteiliges sagen sehr hoch. In einer Vernehmungssituation stehen Sie zumeist Ermittlern gegenüber, die für solche Situationen geschult sind. Auch haben diese eine bestimmte Zielrichtung, mit der Sie in die Vernehmung hinein gehen. Lassen Sie sich nicht auf so ein ungleiches Duell ein und machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen gebrauch.

Ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens, ist es daher immer ratsam unverzüglich einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser wird zunächst die Ermittlungsakte einsehen und dann mit Ihnen gemeinsam eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwicklen.

Es klingelt und die Polizei steht vor der Tür. Man hält Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss unter die Nase. Jetzt gibt es einige Dinge die Sie dringend beachten sollten.

Wichtig ist es zunächst, die Ruhe zu bewahren. Leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und lesen Sie ihn sich genau durch. Aus diesem lässt sich erkennen weswegen die Polizei überhaupt da ist und was sie durchsuchen darf.

Machen Sie während der Durchsuchung keine Aussagen ggü. der Polizei. Sie müssen ausschließlich Angaben zu Ihrer Person machen. Zum Sachverhalt müssen und sollten Sie keine Aussage abgeben.

Sie sind nun offensichtlich Beschuldigter in einem Strafverfahren, daher rufen Sie sofort einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt an. Ggf. kann dieser dann zur Durchsuchung dazu stoßen, zumindest aber mit dem zuständigen Beamten sprechen. So lässt sich die Durchsuchung in vernünftige Bahnen lenken.

Widersprechen Sie unbedingt der Sicherstellung von Gegenständen und Unterlagen und lassen Sie dies auch im Durchsuchungsprotokoll vermerken. (Achtung bei vorangekreutzten Kästchen.) Unterschreiben sollten Sie das Protokoll ebenfalls nicht. Lassen Sie sich aber unbedingt ein Kopie/Durchschrift geben.

Bestehen Sie auf Ihr Recht Kopien von beschlagnahmten Unterlagen zu erstellen.

tl;dr: Ruhe bewahren, keine Aussage machen, nichts unterschreiben, Anwalt anrufen

 

Werden Sie durch die Polizei verhaftet, heißt es, wie so oft im Strafrecht ruhig bleiben. Leisten Sie keinen Widerstand und bleiben Sie passiv. Sie werden zunächst zur Polizeidienststelle verbracht werden wo man eine formelle Vernehmung durchführt.

Hierbei ist wichtig, dass Sie keine Angaben zur Sache machen und sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Lassen Sie sich auch nicht auf Small Talk mit den Beamten ein. Häufig wird man versuchen mittels eines an sich belanglosen Gesprächs an Informationen und eine Aussage zu kommen. Etwaige Versprechen, dass Sie bei einer Aussage schnell wieder nach Hause können ignorieren Sie bitte. Sie sind wertlos.

Im Falle einer Verhaftung sollten Sie immer darauf bestehen, zunächst mit Ihrem Anwalt sprechen zu können. Gerade in diesem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens können so schon viele Weichen positiv gestellt werden. Zum Beispiel wenn es um die Frage der Untersuchungshaft geht.

Über diese muss innerhalb von 24 Stunden entschieden werden. Ggf. müssen Sie also eine Nacht in der Zelle verbringen, bevor Sie wissen ob die U-Haft ansteht oder Sie wieder nach Hause dürfen. Bei der Vorführung vor den Ermittlungsrichter ist die Teilnahme Ihres Anwaltes dann dringend notwendig.

Formulare